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Gemeinschaftspraxis Dr. Fuckner und Dr. Kollecker

Castroper Str. 119     *     45665 Recklinghausen     *     Tel.: 02361 - 44 560     *     Fax: 02361 - 493 439


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In unserer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle führen wir Tauglichkeitsuntersuchungen für alle zivilen Erlaubnisse durch. Hierzu zählen:

  • Erst- und Nachuntersuchungen Klasse 2
  • Nachuntersuchung Klasse 1
  • Flugbegleiter /-in
  • Fluglotsen

Bitte erscheinen Sie zu Ihrem Untersuchungstermin nüchtern und bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Referenznummer
  • gültige Lizenz
  • gültiges Medical
  • Brillenpass

Folgende Anforderungen müssen regelmäßig erfüllt werden:

Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 Klasse 2
Erstuntersuchung Luftfahrtbundesamt oder flugmedizinisches Zentrum Luftfahrtbundesamt, flugmedizinisches Zentrum oder flugmedizinischer Sachverständiger
Gültigkeit bis 40 Jahre: 12 Monate
ab 40 Jahre: 6 Monate
bis 30 Jahre: 60 Monate
bis 50 Jahre: 24 Monate
ab 50 Jahre: 12 Monate
EEG bei Erstuntersuchung wenn indiziert
Hämoglobin bei jeder Untersuchung bei Erstuntersuchung wenn indiziert
EKG bei Erstuntersuchung, danach:
bis 30 Jahre: alle 60 Monate
30 - 39 Jahre: alle 12 Monate
ab 50 Jahre: alle 6 Monate
bei Erstuntersuchung, danach:
40 - 49 Jahre: alle 24 Monate
ab 50 Jahre: alle 12 Monate und wenn indiziert
Audiometrie bei Erstuntersuchung, danach:
bis 40 Jahre: alle 60 Monate
ab 40 Jahre: alle 24 Monate
beim Erwerb einer IR-Berechtigung;
bis 40 Jahre: alle 60 Monate
ab 40 Jahre: alle 24 Monate
erweiterte HNO-Untersuchung bei Erstuntersuchung, danach:
bis 40 Jahre: alle 60 Monate
ab 40 Jahre: alle 24 Monate
bei Erstuntersuchung, danach wenn indiziert
erweiterte ophtalmologische Untersuchung bei Erstuntersuchung, danach:
bis 40 Jahre: wenn indiziert
ab 40 Jahre: alle 24 Monate
s.o.
Lipidstatus bei Erstuntersuchung und bei der ersten Untersuchung nach Vollendung des 40. Lebensjahres bei Erstuntersuchung wenn mehr als zwei koronare Risikofaktoren bestehen und bei der ersten Untersuchung nach Vollendung des 40. Lebensjahres
Lungenfunktions-untersuchung bei Erstuntersuchung, danach nach Vollendung des 30., 35. und 40. Lebensjahres, danach alle 48 Monate bei Erstuntersuchung und bei der ersten Untersuchung nach Vollendung des 40. Lebensjahres, danach alle 48 Monate
Urinstatus bei jeder Untersuchung bei jeder Untersuchung

Wir bitten Sie um vorherige Terminvereinbarung.

Weitere Leistungen können Sie gerne telefonisch oder persönlich während der angegebenen Sprechstundenzeiten erfragen.

aktualisiert am: 30.09.2005 nach oben
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